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BVerwG - Entscheidung vom 19.04.1990

6 B 40.89

Normen:
GG Art. 3 Abs. 1
SG § 44 Abs. 2 § 45 Abs. 2 Nr. 3
SVG § 17 Abs. 2 Satz 2 § 25 Abs. 1 § 26 Abs. 2
VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1

Die Beschwerde ist unbegründet. Entgegen der Auffassung der Beschwerde hat die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO . Diese Voraussetzung ist nur dann gegeben, wenn eine [...]
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