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BVerwG - Entscheidung vom 20.12.1990

5 B 113.89

Normen:
BSHG § 40 Abs. 1 Nr. 2
EinglH-VO § 9 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 11

Fundstellen:
DÖV 1991, 751
FEVS 42, 183
NVwZ-RR 1991, 561
ZfS 1991, 145

Die Beschwerde ist unbegründet. Die Rechtssache hat die vom Beklagten geltend gemachte grundsätzliche Bedeutung nicht (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ). Die von der Beschwerde bezeichnete Frage, ob 'die Angewiesenheit des [...]
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