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BVerwG - Entscheidung vom 15.06.1990

1 B 92.90

Normen:
BVFG § 1 Abs. 3 § 15 Abs. 5
GG Art. 116 Abs. 1

Fundstellen:
DÖV 1990, 938
NVwZ-RR 1990, 658
StAZ 1990, 367

Die Beschwerde muß erfolglos bleiben. Sie genügt nicht den Begründungsanforderungen des § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO und ist deswegen zu verwerfen. Nach § 132 Abs. 2 VwGO kann die Revision nur zugelassen werden, wenn die [...]
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