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BVerwG - Entscheidung vom 14.06.1990

7 B 34.90

Normen:
GG Art. 19 Abs. 4
IRG § 59 § 61 Abs. 1 § 77
StPO § 161a Abs. 3 § 163a Abs. 3 S. 3 § 304
VwGO § 40 Abs. 1

Fundstellen:
DVBl 1990, 1363
NJW 1991, 649
NStE Nr. 3 zu § 61 IRG

Der Kläger wendet sich gegen eine Entscheidung der Justizbehörde der Beklagten, mit der dem Rechtshilfeersuchen eines ausländischen Strafgerichts entsprochen und die Vernehmung des Klägers als Zeuge für zulässig [...]
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