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BVerwG - Entscheidung vom 30.01.1990

1 C 26.87

Normen:
GewO § 33a

Fundstellen:
BVerwGE 84, 314
DRsp V(533)413b-d
DVBl 1990, 701
DÖV 1990, 707
GewArch 1990, 212
JZ 1990, 382
JuS 1991, 642
NJW 1990, 2572
NVwZ 1990, 668

(b) »... Nach § 44 Abs. 2 Nr. 6 VwVfG [VwVerfG] ist ein Verwaltungsakt, der gegen die guten Sitten verstößt, nichtig und mithin unwirksam (§ 43 Abs. 3 VwVfG ), auch wenn der Fehler nicht offenkundig ist. Die Behörde [...]
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