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BVerwG - Entscheidung vom 22.06.1990

4 NB 4.90

Normen:
BWaldG § 5 S. 1 § 9 § 12
WaldG (Waldgesetz) Bayern Art. 9 Abs. 6 S. 2 Art. 10 Art. 11

Fundstellen:
BayVBl 1990, 696
NuR 1991, 15
NVwZ 1991, 71
RdL 1990, 237
UPR 1991, 101

I. Mit Rechtsverordnung vom 14. Mai 1987 erklärte das Landratsamt München bestimmte Waldflächen in den Landkreisen München und Ebersberg zu Bannwald gemäß Art. 11 Abs. 1 des Waldgesetzes für Bayern ( BayWaldG ) vom 22. [...]
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