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BVerwG - Entscheidung vom 23.11.1990

1 B 155.90

Normen:
GewO § 35 Abs. 1, Abs. 6

Fundstellen:
BayVBl 1991, 219
DÖV 1991, 297
DVBl 1991, 388
GewArch 1991, 110
JuS 1991, 696
NVwZ 1991, 372

Die auf den Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ) gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg. Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache nur zu, wenn sie eine für [...]
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