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BVerwG - Entscheidung vom 21.06.1990

5 C 64.86

Normen:
BSHG § 88 Abs. 2 Nr. 8
StVollzG § 51
Verordnung zur Durchführung des § 88 Abs. 2 Nr. 8 des Bundessozialhilfegesetzes in der Fassung vom 6. Dezember 1979 (BGBl. I S. 2004) § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. a

Fundstellen:
FEVS 41, 1
NJW 1991, 189
NVwZ 1991, 168
ZfS 1990, 340
ZfSH/SGB 1990, 525
ZfStrVo 1991, 248

Dem Kläger wurden bei seiner Haftentlassung am 18. Februar 1983 631,89 DM Überbrückungsgeld nach § 51 des Gesetzes über den Vollzug der Freiheitsstrafe und der freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und [...]
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