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BVerwG - Entscheidung vom 12.12.1990

2 B 116.90

Normen:
BBesG § 40 Abs. 2 Nr. 4
BGB § 7

Fundstellen:
DÖD 1992, 27
FamRZ 1991, 564
NVwZ-RR 1991, 312
PersV 1991, 326
RiA 1992, 145
ZBR 1991, 147
ZTR 1991, 135

Die Beschwerde ist unbegründet. Die Rechtssache hat nicht die ihr von der Beklagten beigelegte grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ). Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache nur zu, wenn sie eine [...]
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