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BVerwG - Entscheidung vom 28.11.1990

2 B 118.90

Normen:
BeamtVG § 55 Abs. 4 S. 2

Fundstellen:
NVwZ 1991, 681
PersV 1991, 327
ZBR 1991, 148

Die Beschwerde ist unbegründet. Die Rechtssache hat nicht die ihr von der Beschwerde beigelegte grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ). Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO hat [...]
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