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BVerwG - Entscheidung vom 05.11.1990

9 CB 79.90

Normen:
AsylVfG § 32 Abs. 6 S. 1, S. 2, Abs. 8

Fundstellen:
BWVPr 1991, 285
DVBl 1991, 276
EzAR 633 Nr. 16

Sowohl die Beschwerde als auch die ohne Zulassung eingelegte Revision sind unstatthaft, so daß auch letztere durch Beschluß gemäß § 144 Abs. 1 VwGO zu verwerfen ist. In Asylstreitsachen findet gemäß § 32 Abs. 8 AsylVfG [...]
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