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BVerwG - Entscheidung vom 25.04.1990

1 B 141.89

Normen:
AuslG § 2 Abs. 1 S. 2 § 7 Abs. 2 S. 2

Fundstellen:
DÖV 1990, 939
EzAR 104 Nr. 13
InfAuslR 1990, 224
NVwZ-RR 1990, 649
ZAR 1990, 189

Die Beschwerde muß erfolglos bleiben. Sie zeigt einen Revisionszulassungsgrund nicht auf. Nach § 132 Abs. 2 VwGO kann die Revision nur zugelassen werden, wenn die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder die [...]
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