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BVerfG - Entscheidung vom 23.08.1990

1 BvR 440/90

Normen:
BGB § 564b Abs. 2 Nr. 2
BVerfGG § 23 Abs 1 Satz 2 Halbsatz 1 § 92
GG Art. 14 Abs. 1 Satz 1 Art. 101 Abs. 1 Satz 2

Fundstellen:
BVerfG, HdM Nr. 21
DRsp I(133)423b
NJW 1990, 3259
NJW-RR 1991, 74
WuM 1990, 479
ZMR 1990, 448

Die Rüge, die 17. Zivilkammer des Landgerichts habe unter Verletzung von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG ihre Zuständigkeit angenommen, ist aus zwei Gründen unzulässig. Die Beschwerdeführer haben nicht alle ihnen zumutbaren [...]
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