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BVerfG - Entscheidung vom 07.11.1990

2 BvR 1424/90

Normen:
BWahlG § 6 Abs. 6 § 20 Abs. 2, 27 Abs. 1

Die Verfassungsbeschwerde ist, auch soweit die angegriffenen Maßnahmen öffentlicher Gewalt hinreichend bestimmt bezeichnet sind und das Vorbringen genügend substantiiert ist, unzulässig. Hinsichtlich der Angriffe gegen [...]
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