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BVerfG - Entscheidung vom 26.06.1990

1 BvR 776/84

Normen:
BVerfGG § 15 Abs. 3 Satz 3
GG Art. 1 Abs. 1 Art. 2 Abs. 1 Art. 5 Abs .1 Satz 1 Art. 8 Abs. 1 Art. 20 Abs. 4 Art. 103 Abs. 2
StGB § 105 § 125 § 240

Fundstellen:
BVerfGE 82, 236
DVBl 1990, 944
EuGRZ 1990, 269
EzSt StGB § 125 Nr. 4
JA 1991, 277
MDR 1990, 977
NJW 1991, 91
NStE Nr. 5 zu § 125 StGB
NStZ 1990, 487
NVwZ 1991, 156
StV 1994, 69
UPR 1990, 334

A. Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen strafgerichtliche Entscheidungen, durch die der Beschwerdeführer wegen Landfriedensbruchs in Tateinheit mit Nötigung verurteilt worden ist. Er sieht in der Verurteilung [...]
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