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BVerfG - Entscheidung vom 12.06.1990

1 BvR 355/86

Normen:
GG Art. 12 Abs. 1 Satz 2 Art. 14 Abs. 1
KHG § 1 Abs. 1, Abs. 2 § 2 § 4 § 6 § 8 Abs. 1, Abs. 2 § 17 Abs. 1, Abs. 5

Fundstellen:
BVerfGE 82, 209
DOK 1992, 527
DRsp V(549)548a-b
DVBl 1990, 989
JuS 1991, 257
KH 2001, 237
NJW 1990, 2306
NVwZ 1990, 1061
UPR 1990, 398
ZfSH/SGB 1990, 525

A. Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen die Ablehnung der Aufnahme einer Privatklinik für Nerven- und Gemütskranke in den Krankenhausplan des Freistaates Bayern. Für den Fall der Erfolglosigkeit dieses [...]
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