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BVerfG - Entscheidung vom 07.03.1990

1 BvR 1215/87

Normen:
GG Art. 5 Abs. 1, Abs. 3 Satz 1 Art. 103 Abs. 2
StGB § 90a Abs. 1 Nr. 2

Fundstellen:
BVerfGE 81, 298
DVBl 1990, 495
EzSt GG Art. 5 Nr. 5
EzSt StGB § 90a Nr. 4
JuS 1991, 687
JZ 1990, 276
MDR 1990, 688
NJW 1990, 1985
NStE Nr. 6 zu § 90a StGB
NStZ 1990, 276

A. Der Beschwerdeführer wendet sich gegen seine Bestrafung wegen Verunglimpfung der Hymne der Bundesrepublik Deutschland (§ 90a Abs. 1 Nr. 2 StGB ). I. Ende August 1986 wurde in dem in Nürnberg erscheinenden [...]
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