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BVerfG - Entscheidung vom 30.10.1990

2 BvR 562/88

Normen:
FGG § 12
GG Art. 2 Abs. 2 Art. 103 Abs. 1 Art. 104 Abs. 2 Satz 1
HSOG (Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung) Hessen § 46 Abs. 1 Nr. 2 § 47 Satz 1, Satz 2 § 48 Abs. 1
VwGO § 40 Abs. 1 Satz 2

Fundstellen:
BVerfGE 83, 24
DVBl 1991, 258
DÖV 1991, 288
EuGRZ 1991, 41
MDR 1991, 893
NJW 1991, 1283
NStE Nr. 15 zu Art. 103 GG
NVwZ 1991, 664

A. Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen eine richterliche Anordnung polizeilichen Gewahrsams. I. Die Zulässigkeit polizeilichen Gewahrsams bestimmte sich in Hessen zu dem hier maßgeblichen Zeitpunkt nach § 46 [...]
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