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BVerfG - Entscheidung vom 23.06.1990

2 BvR 752/90

Normen:
GG Art. 3 Abs. 1 Art. 20 Abs. 3 Art. 103 Abs. 2
StGB § 1 § 69 § 316
StPO § 111a

Fundstellen:
DRsp III(310)190a
NJW 1990, 3140
NStZ 1990, 537
NZV 1990, 481
VRS 79, 401
ZfS 1990, 429

Dem BeschwF. war die Fahrerlaubnis durch Beschluß des AG gem. § 111 a StPO entzogen worden, da er im Oktober 1989 mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,26 Promille einen Pkw geführt hat. Das AG hatte den Entzug der [...]
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