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BVerfG - Entscheidung vom 15.03.1990

2 BvR 126/90

Normen:
GG Art. 2 Abs. 1 Art. 103 Abs. 2
ZPO § 890 Abs. 1

Die angegriffenen Beschlüsse verstoßen weder gegen Art. 103 Abs. 2 GG noch gegen sonstiges Verfassungsrecht. Gesetzliche Grundlage für die Verhängung von Ordnungsmitteln gegen einen Vollstreckungsschuldner, der einem [...]
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