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BVerfG - Entscheidung vom 26.04.1990

1 BvR 988/88

Normen:
GG Art. 34 Art. 101 Abs. 1 Satz 2
ZPO § 41 Nr. 6

Die angegriffene Entscheidung verstößt nicht gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG . Die Rüge einer Verletzung von Art. 34 GG ist unzulässig, weil diese Vorschrift kein verfassungsmäßiges Recht im Sinne von § 90 Abs. 1 [...]
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