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BVerfG - Entscheidung vom 08.03.1990

2 BvR 1463/88

Normen:
BVerfGG § 93b Abs. 2 Satz 1
GG Art. 103 Abs. 2
GO (Gemeindeordnung) Bayern Art. 24 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Satz 2

Fundstellen:
BayVBl 1990, 497
DRsp V(510)130c-d
EzSt GG Art. 103 Nr. 4
NStE Nr. 13 zu Art. 103 GG
NStZ 1990, 394
NStZ 1991, 288
NVwZ 1990, 751

Die Beschwerdeführerin wendet sich gegen die auf eine gemeindliche Satzung gestützte Verurteilung im Bußgeldverfahren. I. Das Amtsgericht Augsburg verurteilte die Beschwerdeführerin am 19. Februar 1988 wegen [...]
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