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BSG - Entscheidung vom 12.09.1990

5 RJ 28/90

Normen:
RVO § 1276 Abs. 1 S. 1, § 1276 Abs. 1 S. 2

Fundstellen:
SozR 3-2200 § 1276 Nr. 2

I. Umstritten ist zwischen den Beteiligten, ob der Klägerin Rente wegen Erwerbsunfähigkeit auf Zeit zusteht und wie lange. Die im Jahre 1939 geborene Klägerin hat ihre Ausbildung zur Friseuse nicht abgeschlossen. Von [...]
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