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BSG - Entscheidung vom 28.03.1990

9b/11 RAr 87/89

Normen:
AFG § 59 Abs. 3, § 59c
RehaAnglG § 17

Fundstellen:
SozR 3-4100 § 59c Nr. 1

I. Die Klägerin begehrt höheres Übergangsgeld (ÜG). Ihre berufliche Rehabilitation begann mit einer Arbeitserprobung in der Zeit vom 8. bis 12. Juni 1986, wobei sich das ÜG - wie zuvor das Arbeitslosengeld (Alg) - nach [...]
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