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BSG - Entscheidung vom 28.03.1990

9b/11 RAr 91/88

Normen:
AFG § 46 Abs. 3 S. 2
SGB I § 14

Fundstellen:
BSGE 66, 268
SozR 3-4100 § 46 Nr. 1

I. Die Beklagte fordert vom Kläger Unterhaltsgeld (Uhg) und Umschulungsleistungen (§ 45 Arbeitsförderungsgesetz AFG ) zurück. Diese Leistungen erhielt der Kläger während einer Umschulung zum Schuhmacher in der Zeit vom [...]
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