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BSG - Entscheidung vom 07.11.1990

9b/7 RAr 122/89

Normen:
AFG § 49 Abs. 1 S. 4 Buchst. a, § 128 Abs. 4 S. 1
AktG § 18
HGB § 17

Fundstellen:
SozR 3-4100 § 49 Nr. 2

I. Der Kläger begehrt einen Einarbeitungszuschuß (§ 49 Arbeitsförderungsgesetz - AFG -) für die unbefristete Beschäftigung des J. B. (B.) als Druckvorlagenhersteller ab 21. Juli 1986 in seinem unter der Firma P. - S. [...]
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