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BGH - Entscheidung vom 25.04.1990

3 StR 85/90

Normen:
StGB § 46 Abs.2

Fundstellen:
DRsp III(310)185d
StV 1990, 403

»Die Strafzumessungserwägungen, die an [die] polizeiliche Aussage des Angekl. M. anknüpfen, lassen besorgen, daß das LG ihm sein Verteidigungsverhalten straferhöhend zur Last gelegt hat, ohne die Grenzen zu bedenken, [...]
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