Zu a. ebenso BGHSt 7, 330 = JR 1955, 39 (Anmerkung Nüse) = JZ 1956, 31 (Anmerkung Kleinknecht) = NJW 1955, 1239. Zu c.: § 244 Abs. 3 Satz 1 StPO rechtfertigt seinem Wortlaut nach nur die Ablehnung des Beweisantrags [...]
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