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BGH - Entscheidung vom 31.05.1990

III ZB 52/89

Normen:
ZPO § 372 Abs.2, §§ 372 a, 390, 400

Fundstellen:
BGHR GVG § 156 Grundsätze 1
BGHR GVG § 158 Abs. 2 Satz 1 Ablehnung 1
BGHR ZPO § 372a Abs. 1 Rechtshilfe 1
BGHR ZPO § 372a Abs. 2 Satz 1 Rechtshilfe 1
DRsp IV(415)209a-b
MDR 1991, 33
NJW 1990, 2936
Rpfleger 1990, 408

I. Der Kläger nimmt den Beklagten vor dem Amtsgericht Münster auf Feststellung der nichtehelichen Vaterschaft und auf Zahlung des Regelunterhalts in Anspruch. Das Amtsgericht hat durch Beweisbeschluß angeordnet, daß [...]
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