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BGH - Entscheidung vom 30.05.1990

2 ARs 163/90

Normen:
RpflG § 4 Abs.1, § 5 Abs.1 Nr.2, § 9
StPO § 14, § 464b

Fundstellen:
DRsp IV(485)241b
Rpfleger 1990, 347

In einem Kostenfestsetzungsverfahren halten die Rechtspfleger zweier Landgerichte jeweils das andere Gericht für zuständig. Die Rechtspflegerin beim LG H. hat deshalb die Akten »dem BGH ühersandt mit der Bitte um [...]
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