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BGH - Entscheidung vom 30.03.1990

V ZR 276/88

Normen:
DVFideikommG § 30
GVG § 17
ZPO § 281

Fundstellen:
BGHR DVFideikommG § 30, Anwendungsbereich 1
BGHR GVG § 17 Abs. 1 Satz 1 Fideikommiß 1
BGHR ZPO § 281 Abs. 3 Fideikommiß 1
LM § 17 GVG Nr. 7
MDR 1990, 1098
NJW-RR 1991, 57
WM 1990, 1643

Zwischen dem Vater der Kläger und dem Beklagten zu 1, Söhnen des Fürsten Alfred zu S., war es in den zwanziger Jahren aufgrund des Währungsverfalls zu Streitigkeiten über die Höhe von Ansprüchen aus einem Vertrag vom [...]
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