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BGH - Entscheidung vom 28.03.1990

VIII ZR 169/89

Normen:
BGB § 276, § 459 Abs. 2, § 463 Satz 1, § 477

Fundstellen:
BGHR BGB vor § 1 Kausalität 1
BGHR BGB vor § 1 Nachforschungspflicht 1
BGHR BGB vor § 1 Schaden 4
BGHR BGB § 459 Abs. 2 Eigenschaft, zugesicherte 7
BGHR BGB § 463 Satz 1 Eigenschaft, zugesicherte 1
BGHR BGB § 477 Abs. 1 Verschulden bei Vertragsschluß 1
BGHZ 111, 75
DB 1990, 1275
DRsp I(130)305a-c
MDR 1990, 912
NJW 1990, 1659
WM 1990, 1032

Die Beklagten kauften im Jahre 1984 durch Vermittlung des Yachtmaklers H. von ihrem Streithelfer erster Instanz, F. Hö., die in den Niederlanden liegende Motoryacht Uranus zum Preise von 'DM 80.000,-- incl. 19 % BTW'. [...]
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