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BGH - Entscheidung vom 23.03.1990

V ZR 16/89

Normen:
EStG § 7b (i.d.F. v. 16.6.1964 - BGBl I 353)

Fundstellen:
BB 1990, 1223
BGHR BGB § 242 Geschäftsgrundlage 19
BGHR BGB § 459 Abs. 2 Eigenschaft, zugesicherte 8
BGHR BGB vor § 1 Aufklärungspflicht 35
DRsp I(130)309a-e
NJW-RR 1990, 970
VersR 1990, 977
WM 1990, 1210
WuM 1990, 313
ZMR 1990, 293

Die Klägerin kaufte von der Beklagten zu 1 (im folgenden: Beklagte) am 21. Dezember 1984 unter Ausschluß der Gewährleistung für Sachmängel eine Eigentumswohnung, die im Kaufvertrag als eine im Erdgeschoß gelegene [...]
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