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BGH - Entscheidung vom 02.01.1990

1 StR 642/89

Normen:
BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
StPO § 254 Abs. 1

Fundstellen:
BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 - Handeltreiben 20
BGHR StPO § 254 Abs. 1 - Vernehmung, richterliche 3
BGHR StPO § 260 Abs. 1 - Teilfreispruch 6
NStE Nr. 4 zu § 254 StPO
NStE Nr. 64 zu § 29 BtMG
wistra 1990, 157

Das Landgericht hat den Angeklagten wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in Tateinheit mit unerlaubter Veräußerung von Betäubungsmitteln und wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln zu einer [...]
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