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BGH - Entscheidung vom 25.10.1990

IX ZR 211/89

Normen:
ZPO § 929

Fundstellen:
AnwBl 1992, 42
BGHR AnfG § 2 Schuldtitel 2
BGHR ZPO § 929 Abs. 2 Vollziehungsfrist 1
BGHZ 112, 356
EWiR § 929 ZPO 1/91, 311
KTS 1991, 150
NJW 1991, 496
WM 1990, 2089
ZIP 1991, 58

Durch rechtskräftig gewordenes Urteil vom 20. Februar 1986 bestätigte das Landgericht einen auf Antrag der Klägerin gegen J. S. am 20. Dezember 1985 erlassenen dinglichen Arrest wegen eines im Hauptverfahren erhobenen [...]
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