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BGH - Entscheidung vom 23.05.1990

I ZR 295/88

Normen:
KVO § 11 Abs. 2 lit. f, § 17 Abs. 1, § 29

Fundstellen:
BGHR KVO § 11 Abs. 2 lit. f, Verladevereinbarung 1
BGHR KVO § 17 Verladevereinbarung 1
BGHR KVO § 29 Haftungszeitraum 1
DRsp II(216)119a-b
MDR 1990, 981
NJW-RR 1990, 1314
VRS 79, 413
VersR 1990, 1292
WM 1990, 1873

Die Klägerin nimmt die Beklagte, ein Speditions- und Transportunternehmen, auf Ersatz von Schäden in Anspruch, die an einer Straßenbaumaschine, einer Kaltfräse, bei der Verladung auf ein Transportfahrzeug der Beklagten [...]
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