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BGH - Entscheidung vom 06.03.1990

VI ZB 4/90

Normen:
ZPO § 85
ZPO § 233
ZPO § 85 Abs. 2

Fundstellen:
DAR 1990, 228 (Volltext mit amtl. LS)
VersR 1990, 1026 (Volltext mit red. LS)

Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin wird der Beschluß des 1. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 19. Dezember 1989 aufgehoben. Der Klägerin wird gegen die Versäumung der Frist zur Begründung der [...]
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