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BGH - Entscheidung vom 22.02.1990

I ZR 78/88

Normen:
ZDF-Staatsvertrag (v. 6.6.1961) § 22 Abs. 3

Fundstellen:
AfP 1990, 120
BGHR Rundfunkstaatsvertrag Art. 3 Abs. 2-7 Wirtschaftswerbung 1
BGHR UWG § 1 Fernsehwerbung 1
BGHR UWG § 1 Gewinnspiel 3
BGHR UWG § 1 Wertbezogene Normen 5
BGHR UWG § 13 Abs. 2 Nr. 1 Prozeßführungsbefugnis 1
BGHR ZDF-Staatsvertrag § 22 Abs. 3 Wirtschaftswerbung 1
BGHZ 110, 278
DRsp II(236)329a-b
GRUR 1990, 611
JuS 1991, 79
LM § 1 UWG Nr. 547/ 549
MDR 1990, 1093
NJW 1990, 3199
NJW-RR 1991, 160
WM 1990, 1085
ZIP 1990, 600
wrp 1990, 626

Die Beklagte zu 1, das Zweite Deutsche Fernsehen, sendete am 13. Februar 1987 in ihrem Abendprogramm das Kriminalfernsehspiel 'Wer erschoß Boro?'. Die Auflösung zu diesem Stück sendete sie eine Woche später im [...]
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