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BGH - Entscheidung vom 15.02.1990

III ZR 100/88

Normen:
GG Art. 34

Fundstellen:
BGHR BGB § 839 Abs. 1 Impfarzt 1
BGHR BGB § 839 Abs. 1 Satz 1 Impfarzt 1
BGHR BGB § 839 Konkurrenzen 3
BGHR BSeuchenG § 54 Abs. 4 Grundsätze 1
BGHR BVG § 81 Konkurrenzen 1
BGHR GG Art. 34 Satz 1 Keuchhustenschutzimpfung 1
BGHR ZPO § 444 Beweisvereitelung 2
BGHR ZPO § 528 Abs. 2 Nachlässigkeit, grobe 3
DRsp I(147)257b
MDR 1990, 905
NJW 1990, 2311
VersR 1990, 737

Die Klägerin verlangt nach einer Keuchhustenimpfung Schadensersatz wegen Amtspflichtverletzung. Die am 24. Februar 1981 geborene Klägerin wurde am 24. Juni 1981 von ihrer Mutter beim Gesundheitsamt des beklagten [...]
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