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BGH - Entscheidung vom 27.11.1990

VI ZR 39/90

Normen:
StGB § 288

Fundstellen:
BGHR BGB § 823 Abs. 2 StGB § 288 1
BGHR StGB (1975) § 288 Tatbestand 1
BGHR StGB (1975) § 288 Vereitelungsabsicht 1
BauR 1991, 240
DRsp I(145)374c-d
EWiR § 288 StGB 1/91, 505
JurBüro 1991, 649
KTS 1991, 285
LM § 823 [Be] BGB Nr. 35
NJW-RR 1991, 467
VersR 1991, 674
WM 1991, 467
ZIP 1991, 230

Die Klägerin lieferte 1984/1985 an den Bauherrn H. , der eine aus drei Häusern mit je vier Wohnungen bestehende Wohnanlage errichtete, Fenster, Türen und Rolläden und baute sie ein. H. blieb die Bezahlung der [...]
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