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BGH - Entscheidung vom 28.11.1990

XII ZR 16/90

Normen:
BGB §§ 138, 242, 1585c

Fundstellen:
BGHR BGB § 1585c, Scheidungsvereinbarung, vorsorgliche 2
BGHR BGB § 242 Rechtsausübung, unzulässige 19
DRsp I(166)221c-d
FamRZ 1991, 306
JR 1991, 332
JuS 1991, 602
JurBüro 1991, 649
LM § 138 [Cd] BGB Nr. 28
NJ 1991, 125
NJW 1991, 913
NJW-RR 1991, 579

Die klagende Stadt (im folgenden Klägerin) nimmt den Beklagten aus übergeleitetem Recht auf Erstattung von Leistungen in Anspruch, die sie als Sozialhilfeträgerin seiner geschiedenen Ehefrau gewährt hat. Der Beklagte [...]
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