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BGH - Entscheidung vom 06.12.1990

VII ZR 126/90

Normen:
BGB §§ 195 ff., § 242

Fundstellen:
BGHR BGB § 242 Rechtsausübung, unzulässige 21
BauR 1991, 215
DB 1991, 593
DRsp I(120)177a-b
NJW 1991, 974
WM 1991, 738
ZfBR 1991, 69

Die Klägerin führte 1982 im Auftrag der Beklagten und ihres Bruders, des Architekten Ernst K., in drei Einfamilienhäusern in G. Sanitär- und Heizungsarbeiten durch. Der Architekt unterzeichnete am 3. Dezember 1984 im [...]
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