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BGH - Entscheidung vom 27.09.1990

VII ZR 135/90

Normen:
BRAO § 43
ZPO § 513 Abs. 2

Fundstellen:
AnwBl 1991, 211
BGHR ZPO § 337 Verschulden 1
BGHR ZPO § 513 Abs. 2 Säumnis 1
BRAK-Mitt 1991, 59
BauR 1991, 120
DRsp IV(416)309a
DRsp IV(485)242a
DRsp-ROM Nr. 1992/1050
JuS 1991, 424
NJ 1991, 127
NJW 1991, 42
WM 1991, 159
ZIP 1990, 1628
ZfBR 1991, 16

Der Kläger verlangt vom Beklagten 6.382,42 DM restlichen Werklohnes für Installationsarbeiten. Der Beklagte ist durch Versäumnisurteil zur Zahlung verurteilt worden. Er hat dagegen Einspruch erhoben. In dem zur [...]
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