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BGH - Entscheidung vom 31.05.1990

I ZR 285/88

Normen:
BGB § 315, § 339 S.2

Fundstellen:
BGHR UWG vor § 1 Wiederholungsgefahr 4
CR 1991, 229 (LS)
DRsp I(125)356c
GRUR 1990, 1051
NJW-RR 1990, 1390
WM 1990, 1714
wrp 1991, 27

Die Beklagte stellt Bräunungsgeräte her, die sie unter der Bezeichnung 'T.-S. ' vertreibt. Im Jahre 1985 warb sie mit dem Werbespruch 'Sofortbräune ohne Hautkrebsrisiko' und der Behauptung 'Eine Hautkrebserkrankung [...]
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