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BGH - Entscheidung vom 29.03.1990

I ZR 2/89

Normen:
HGB § 89b

Fundstellen:
BB 1990, 1366
BGHR HGB § 89b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Umsatzrückgang 1
BGHR HGB § 89b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Vertragsverletzung 1
BGHR HGB § 89b Abs. 4 Satz 1 Abgeltungsvereinbarung 1
LM § 89b HGB Nr. 90
MDR 1990, 793
NJW 1990, 2889
NJW-RR 1991, 105
WM 1990, 1496
ZIP 1990, 1197

Der Kläger war aufgrund Vertrages vom 1. März 1983 als Handelsvertreter für die Beklagte tätig. Der Vertrag sollte jedenfalls bis zum 31. März 1986 dauern; die Beklagte war jedoch zur vorzeitigen Kündigung mit einer [...]
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