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BGH - Entscheidung vom 31.05.1990

4 StR 112/90

Normen:
StPO § 247 S.2

Fundstellen:
BGHSt 37, 48
DRsp IV(455)123c
MDR 1990, 839
NJW 1990, 2633
NStZ 1990, 446
StV 1990, 337

c. »§ 247 Satz 2 StPO sieht die Entfernung des Angekl. nur während der Vernehmung, nicht auch während der Vereidigung des Zeugen vor. Die Vereidigung ist nach ständ. Rechtspr. des BGH kein Teil der Vernehmung (BGHSt [...]
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