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BGH - Entscheidung vom 14.05.1990

AnwZ (B) 4/90

Normen:
BRAO §§ 12, 43, § 3, § 177 Abs. 2 Nr. 2
GG Art. 12 Abs. 1 Satz 2, Art. 20 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3

Fundstellen:
AnwBl 1990, 320
BB 1990, 1081
BGHR BRAO § 177 Abs. 2 Nr. 2 Fachanwaltsbezeichnung 1
BGHR BRAO § 3 Fachanwaltsbezeichnung 1
BGHR BRAO § 43 Fachanwaltsbezeichnung 1
BGHR GG Art. 12 Abs. 1 Rechtsanwalt 2
BGHZ 111, 229
BRAK-Mitt 1990, 108
DRsp IV(485)227a-d
MDR 1990, 817
NJW 1990, 1719
ZIP 1990, 739

Der Rechtsanwalt hat am 13. Oktober 1986 bei dem Vorstand der Antragsgegnerin beantragt, festzustellen, daß er zur Führung der Fachgebietsbezeichnung 'Fachanwalt für Strafrecht' berechtigt sei. Zugleich hatte er [...]
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