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BGH - Entscheidung vom 15.03.1990

III ZR 248/88

Normen:
BGB § 138 Abs. 1, § 607
StGB § 180a Abs. 1 Nr. 2

Fundstellen:
BGHR BGB § 607 Abs. 1 Sittenwidrigkeit 2
BGHR BGB § 839 Abs. 1 Bordell 3
BGHR BGB § 839 Abs. 1 Subjektive Voraussetzungen 1
DRsp I(111)173c
NJW-RR 1990, 750
WM 1990, 799
ZIP 1990, 915

Die Klägerin lebte im Jahre 1981 mit K.H.B. zusammen. Sie war damals 51 Jahre alt und erzielte ein Monatseinkommen von 740 DM, nämlich 500 DM Unterhalt aus ihrer geschiedenen Ehe und 240 DM aus einer Tätigkeit als [...]
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