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BGH - Entscheidung vom 15.05.1990

5 StR 167/90

Normen:
StGB § 243 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6

Fundstellen:
JZ 1990, 927
NJW 1990, 2569
NStZ 1990, 388
StV 1990, 407

Während die Verfahrensbeschwerde und die Angriffe gegen den Schuldspruch unbegründet sind, kann die Strafe nicht bestehenbleiben. Der Tatrichter hat den Diebstahl im Fall II 2 der Urteilsgründe als besonders schweren [...]
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