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BGH - Entscheidung vom 26.04.1990

III ZR 209/88

Normen:
BGB § 254 Abs. 2
ZPO § 286

Fundstellen:
BGHR BGB § 254 Abs. 2 Satz 1 Arbeitslosigkeit 1

1. Die Revision hat Aussicht auf Erfolg, soweit sie die Frage betrifft, ob der Kläger sich ein Mitverschulden deshalb anrechnen lassen muß, weil er mit seiner Arbeitgeberin vor dem Arbeitsgericht einen Vergleich über [...]
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